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Neue
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein vom 22.
Januar 2009
§49 Abs. 4
In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure,
über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden,
dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die
Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen
sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit
Rauchwarnmelder auszurüsten.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren
Besitzerinnen oder Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin
oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
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Rauch
tötet leise und heimtückisch. Brände verbrauchen Sauerstoff.
Feuer setzt Giftgase frei. Besonders gefährdet sind schlafende
Menschen. Rauch reizt die Augen und verursacht Furcht und
Panik. Mehr als 10 m in dichtem Rauch zurückzulegen, ist
kaum möglich. Rauch wirkt schnell. Schon immer bestanden
diese Gefahren bei allen Bränden. Die Häufung von brennbaren
Ausstattungsstücken aus Natur- und Kunststoffen in
unseren Wohnungen und der Ersatz nicht entflammbarer Stoffe
durch Kunststoffe haben die Gefahren vergrößert. Rechtzeitig
auf einen Brand aufmerksam zu werden, kann lebenswichtig
und lebensrettend sein. Rauchmelder und andere Brandmelder
sollen und können vor dem Rauch warnen und zu Lebensrettern
werden. Sie erhöhen die Rettungschancen, auch wenn sie keinen
absoluten Schutz bedeuten.
Es ist
bekannt, daß Todesfälle bei Bränden insbesondere während
der Nacht auftreten. Die Menschen werden im Schlaf überrascht
und wachen in vielen Fällen nicht mehr auf. Die Brandentdeckungszeit
und damit die Hilfsfrist sind zu diesen Zeiten ebenfalls
sehr lang. Der erst mit dem Notruf beginnende Feuerwehreinsatz
hat dann "nichts mehr zu gewinnen".
Eine
entsprechende Auswertung hat ergeben, daß sich etwa 70 %
aller Kritischen Wohnungsbrände mit Todesopfern in den 8
Stunden zwischen 23.00 Uhr und 7.00 Uhr ereignen.
In
den 16 Stunden zwischen 7.00 Uhr und 23.00 Uhr ereignen
sich dementsprechend nur noch 30 % dieser Einsätze.
Damit
ist die Wahrscheinlichkeit eines solchen Brandes während
der Nacht fast fünfmal höher als während der Tageszeit.
Eine Brandfrüherkennung durch private Rauchmelder hätte
hier mit Sicherheit einen deutlichen Effekt. Das wesentliche
Problem ist allerdings die Ausstattung der relevanten Wohneinheiten.
Eine flächendeckende Einführung wäre natürlich der Idealzustand.
Sie
sollten sich daher Gedanken über die Anschaffung eines Rauchmelders
machen, wenn man bedenkt, dass jährlich bei Bränden in Deutschland
ca. 700 Menschen ihr Leben lassen müssen. Abgesehen von
6.000 Schwerverletzten und 60.000 Leichtverletzten. |
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Wie
funktioniert ein Rauchmelder für den Hausgebrauch?
Die
meisten modernen Rauchmelder für den Hausgebrauch arbeiten
nach dem optoelektronischen Streulichtprinzip. Eine Lichtquelle
im Gerät durchleuchtet alle paar Sekunden in Form eines
Prüfblitzes die Meßkammer des Rauchmelders. Sind Rauchpartikel
in einer bestimmten Konzentration in die Kammer eingedrungen,
wird der Lichtblitz reflektiert. Das Streulicht trifft auf
eine Fotozelle, die über eine Elektronik den Alarmton (ca.
85 dB) auslöst. Manche Gerätetypen können auch über zweiadrige
Leitungen miteinander verbunden werden, so daß auch größere
Wohnungen oder Einfamilienhäuser flächendeckend überwacht
werden können. Dies wird im Werbe-material als Tandembetrieb
oder Tandemschaltung bezeichnet. Ein Alarmton wird von allen
Geräten dieses Verbundes abgestrahlt, wenn einer der Sensoren
Rauch erfaßt. So kann in einem Wohnobjekt auch eine entfernt
aufgetretene RauchentwickIung z.B. im Keller oder auf dem
Dachboden wahrgenommen werden.

Worauf
muß ich beim Kauf achten?
Verwenden Sie nur optische Rauchmelder, die folgende Merkmale
erfüllen:
- VdS-Prüfzeichen
- mit Warnfunktion bei Nachlassen der Batterieleistung
- mit Testknopf zur Funktionsüberprüfung
- Rauch kann von allen Seiten gut in den Melder eindringen
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Die Feuerwehr empfiehlt den Kauf von VdS-Anerkannten
Meldern nach der DIN EN 14604 inklusive Batterien mit
einer Lebensdauer bis zu 10 Jahren. Seit August 2008
dürfen nur noch Rauchmelder nach der DIN EN 14604
verkauft werden. |
Manche ungeprüften Billiggeräte schlagen erst
bei einer Rauchkonzentration von 30% Alarm: im Ernstfall
also viel zu spät.
Achten Sie daher auf Rauchmelder, die das VdS-Prüfzeichen
tragen. VdS-geprüfte Qualitätsmelder lösen
zudem durch Insekten- und Lichtschutz sowie ihre moderne
Technik kaum Fehlalarme aus.
Was
kosten die Geräte?
Qualitativ
hochwertige Rauchmelder sind schon zu Preisen unter 29 Euro
im Fachhandel erhältlich.
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| Wie
viele Rauchmelder werden in einer Wohnung oder einem Haus
gebraucht?
Die
Hersteller von Rauchmeldern für den Hausgebrauch unterscheiden
zwischen "Mindestschutz" und "Erhöhtem Schutz".
"Mindestschutz":
In Wohnungen
müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über
die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
"Erhöhtem
Schutz"
Hier
sollte in jedem Raum (auch Dachboden und Kellerraum) ein
Rauchmelder installiert werden. Für die Installation mehrerer
Rauchmelder kann die schon erwähnte Tandemschaltung genutzt
werden.
Rauchmelder
werden mit Montagematerial geliefert und sind nach den Hinweisen
der Bedienungs- und Montageanleitung zu montieren. Sie sollten
möglichst in der Raummitte angeschraubt werden. Die Installation
eines Rauchmelders im Kinderzimmer wird von der Feuerwehr
besonders empfohlen. Es ist aber auch wichtig das in der
Küche kein Rauchmelder montiert wird, da Fehlalarme durch
Wasserdampf ausgelöst werden können. Für besonders staubige
Räume wird ebenfalls von der Montage eines Rauchmelders
abgeraten. |
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Damit Sie von Ihren Rauchmeldern
optimalen Schutz erwarten können, müssen Sie bei
der Installation folgendes beachten:
Befestigen Sie Rauchmelder
- immer an der Zimmerdecke, da der Rauch
nach oben steigt;
- an der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm
von Wänden entfernt;
- nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht
in starker Zugluft;
- nicht in der Dachspitze;
- nicht in Räumen, in denen normalerweise starker
Dampf, Staub oder Rauch entsteht (Bad, Wirtschaftsgebäude).
Wann
muß die Batterie gewechselt werden?
Bei
nachlassender Batterieleistung ertönt ein Signalton. Je
nach Hersteller bis zu mehreren Tagen.
Wie
kann man sicher sein, daß der Rauchmelder für den Hausgebrauch
auch funktioniert?
Wichtig
ist, daß die mitgelieferte Batterie sofort nach Montage
auch eingesetzt wird. Je nach Gerätetyp (Hersteller, Anbieter)
gibt es für die weitere Funktionsprüfung in zeitlichen Abständen
verschiedene Möglichkeiten:
- Das
Gerät ist mit einem Testknopf ausgerüstet, über den ein
Alarm ausgelöst werden kann.
- Das
Gerät ist mit einer Leuchtdiode ausgerüstet, die bei normalem
Betrieb mehrmals in der Minute blinkt.
- Das
Gerät ist mit Testknopf und Leuchtdiode ausgerüstet
Download
der Unterlagen als PDF: Rauchmelder
retten Leben |
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