Feuerwehr

Schwarzenbek

Die Rettungsgasse dient dazu, Rettungsfahrzeugen auch durch Staus und stockenden Verkehr ein schnelles Erreichen von Unfallstellen zu ermöglichen. Allgemein gilt: Die Rettungsgasse nicht erst bilden, wenn der Verkehr schon vollkommen steht und genug Abstand zum Vordermann halten, um ggf. noch rangieren zu können. Und das Auto bitte nicht verlassen.

 

Quelle: www.asfinag.at

 

Die Rettungsgasse wurde 1982 mit §11 (2) StVO eingeführt. Sie nicht zu bilden wird mit 20 Euro geahndet. Und das gilt übrigens nicht nur für Autobahnen, sondern für alle mehrspurigen Straßen, auch innerorts.

Wo wird sie gebildet?

Heißt: Links fährt nach links, alle anderen nach rechts.

 

Quelle: Miniatur Wunderland

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