Auflagen der örtlichen Ordnungsbehörde einholen
Absprache
mit der örtlich zuständigen Feuerwehr
Erst
an dem Tag, an dem das Feuer entzündet
werden soll, das Material aufschichten, so
können vor allem Kleintiere, die dort
Unterschlupf gesucht haben, flüchten
Genügend
Sicherheitsabstand einhalten zu Gebäuden, Wäldern,
öffentlichen Verkehrsflächen, Wohngebieten
Zum
Schutz der Umwelt nur unbehandeltes Holz, trockenes
Baum- und Strauchwerk verbrennen
Sperrmüll,
Reifen oder sonstige Abfälle dürfen nicht
verbrannt werden
Keine
Brandbeschleuniger als Hilfsmittel für das Anzünden
benutzen
Das
Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten
Sicherheitsabstände
zum Osterfeuer bzw. zur Glut festlegen