Feuerwehr Schwarzenbek
Lauenburger Straße 46 / 21493 Schwarzenbek
Tel. 04151 83370 / Fax 04151 833729 / info@feuerwehr-schwarzenbek.de
§ 3 Mitglieder
(1) Der Eintritt in die Kinderabteilung ist mit Vollendung des 6. Lebensjahres bis
vor Vollendung des 10. Lebensjahres möglich.
(2) Aufnahmeanträge sind schriftlich oder mündlich an die zuständige
Wehrführung zu richten. Bewerberinnen oder Bewerber haben eine
schriftliche Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter beizufü-
gen.
(3) Der Wehrvorstand entscheidet über die vorläufige Aufnahme als Mitglied der
Kinderabteilung. Bei Kindern, die ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde
haben, ist die Zustimmung der Gemeindevertretung einzuholen. Die
Gemeindevertretung kann eine generelle Zustimmung oder generelle
Ablehnung zur Aufnahme von Kindern, die ihren Wohnsitz nicht in der
Gemeinde haben, erteilen und die Aufnahme von einer Kostenerstat-
tung seitens der Wohnsitzgemeinde abhängig machen. Nach einem
Probejahr beschließt der Wehrvorstand nach Anhörung der Leitung der
Kinderabteilung über die Aufnahme.
§ 4 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Kinderabteilung endet
1. mit sofortiger Wirkung durch das schriftliche oder mündliche Erklären des
Austritts durch das Mitglied gegenüber der zuständigen Wehrführung. Bei
Jugendlichen unter 18 Jahren ist eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter
erforderlich,
2. durch Übertritt in die Jugendabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr in der
Regel mit Vollendung des 12. Lebensjahres.
§ 5 Verhalten in der Kinderabteilung
(1) Jedes Mitglied der Kinderabteilung hat das Recht,
1. bei der Gestaltung der Spiel- und Schulungsangebote in der Kinderabtei-
lung aktiv mitzuwirken,
2. in eigener Sache gehört zu werden,
3. ein Vertrauenskind zu wählen.
(2) Die Mitglieder der Kinderabteilung sind verpflichtet,
1. an den Spiel- und Schulungsangeboten der Kinderabteilung teilzunehmen,
anderenfalls sich im Verhinderungsfall vorher zu entschuldigen,
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