Feuerwehr Schwarzenbek
Lauenburger Straße 46 / 21493 Schwarzenbek
Tel. 04151 83370 / Fax 04151 833729 / info@feuerwehr-schwarzenbek.de
§ 3 Mitglieder
(1) Der Eintritt in die Verwaltungsabteilung ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres
möglich. Eine Feuerwehrdiensttauglichkeit ist nicht erforderlich.
(2) Aufnahmeanträge sind schriftlich oder mündlich an die zuständige Wehrführung
zu richten. Bewerberinnen oder Bewerber unter 18 Jahren haben eine schrift-
liche Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter beizufügen.
(3) Der Wehrvorstand entscheidet über die vorläufige Aufnahme als Mitglied der
Verwaltungsabteilung. Bei Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Gemein-
de haben, ist die Zustimmung der Gemeindevertretung einzuholen. Die Ge-
meindevertretung kann eine generelle Zustimmung oder generelle Ablehnung
zur Aufnahme von Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde ha-
ben, erteilen und die Aufnahme von einer Kostenerstattung seitens der Wohn-
sitzgemeinde abhängig machen. Nach Ablauf des Probejahres beschließt die
Mitgliederversammlung über die Aufnahme.
(4) In die Verwaltungsabteilung können auch Mitglieder aus dem aktiven Dienst über
treten.
§ 4 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Verwaltungsabteilung endet
1. mit sofortiger Wirkung durch das schriftliche oder mündliche Erklären des Aus-
tritts gegenüber der zuständigen Wehrführung. Bei Jugendlichen unter 18 Jah-
ren ist eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter erforderlich,
2. durch Übertritt in die Einsatzabteilung oder eine vorhandene Ehrenabteilung,
3. durch den sofortigen Ausschluss während oder nach Beendigung des Probe-
jahres entsprechend § 3 Absatz 6 Satzung.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Jedes Mitglied der Verwaltungsabteilung hat das Recht,
1. bei der Gestaltung der Arbeit in der Verwaltungsabteilung aktiv mitzuwir-
ken,
2. in eigener Sache gehört zu werden.
(2) Die Mitglieder der Verwaltungsabteilung sind verpflichtet,
1. an Dienststunden sowie sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teilzu-
nehmen, anderenfalls sich im Verhinderungsfall vorher zu entschuldigen,
2. die Kameradschaft innerhalb der Verwaltungsabteilung und der Feuerwehr
zu pflegen und zu fördern,
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